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Wirkungsquantum  


Das Weber-Fechner-Gesetz


Dieses Gesetz beschreibt die Anpassungsfähigkeit unserer Sinnesorgane an eine riesige Bandbreite von objektiv messbaren Reizintensitäten. Wir können uns z.B. sowohl nachts als auch bei gleißenden Sonnenlicht zurechtfinden. Das Gesetz besagt, dass sich die gefühlte Stärke von Sinneseindrücken proportional zum Logarithmus der objektiven Intensität des verursachenden physikalischen Reizes (gemessen als Vielfaches der Reizschwelle) verhält. Ursprünglich bezog man dieses Gesetz nur auf die Sinneseindrücke wie Hören, Sehen, Riechen und die Schmerzempfindung. Aber mir fiel auf, dass es offenbar auch für unser Zahlenempfinden zuständig sein müsste. Auch da können wir gefühlsmäßig mit Eurocents ebenso wie mit Beträgen von mehreren Billionen Euro hantieren, indem wir uns gedanklich eigentlich immer nur um die Frage kümmern wieviele Stellen vor dem Komma gibt es und was steht in den ührenden drei Stellen?.

Tatsächlich begegnen wir beim Umgang mit Geld ziemlich oft Problemen, die mit unserem Gefühl für Zahlen zu tun haben. Besonders deutlich kommt dies bei Verhandlungen um neue Lohn-Abschlüsse zum Ausdruck. Hier ist das Gefühl für einen fairen Kompromis gefragt. Bei einfachen Tarifverhandlungen, bei denen man nur nach einer Zahl sucht, bei der man sich einigen könnte, habe ich oft beobachtet, dass sich die beiden Parteien schließlich beim geometrischen Mittel der beiden Extremforderungen und nicht bei deren arithmetischen Mittel trafen. Dabei ist das arithmetische Mittel der Logarithmen der beiden Exremforderungen der Logarithmus des geometrischen Mittels der beiden Extremforderungen. Das gefühlte Mittel zwischen zwei Zahlem ist ihr geometrisches und nicht ihr arithmetisches Mittel.

Meiner Ansicht nach könnte man bei Benutzung des geometrischen Mittels so manchen
Streik und damit die oft recht bedeutenden Streikkosten sparen, von dem Ärger ganz zu schweigen.